
PFLEGEKONTOR NRW
Leistungen der
Pflegeversicherung
Voraussetzung: Pflegebedürftigkeit
Sie können Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sofern Sie pflegebedürftig sind.
Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbständigkeit soweit eingeschränkt ist, dass für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigt wird.
Einige wichtige Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
Wer pflegebedürftig ist, bekommt – in Abhängigkeit vom Pflegegrad – Geldleistungen oder Sachleistungen.
Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten.
Pflegegeld gibt es für die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde zuhause.
Die Betroffenen können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren: sogenannte Kombinationsleistungen
Das bedeutet: Einen Teil der Pflege können Angehörige oder Freunde übernehmen. Den anderen Teil der Pflege verrichtet ein mobiler Pflegedienst. Die Leistungen rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab.
Wenn eine private Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, über nimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können einen Entlastungsbetrag bekommen. Das Geld soll sie und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen.
Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung.
Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen.
Dies geschieht auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MDK) oder durch die Firma MEDICPROOF bei privat Versicherten.
Doch was ist ein Pflegegrad?
Wie hoch die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind, bemisst sich nach dem Pflegegrad, früher Pflegestufe genannt.